Hausordnung
Die Schützenbruderschaft St. Hubertus Niedersfeld e.V. vermietet die Schützenhalle in Niedersfeld an Ferienlager. Für diese Nutzung gilt folgende Hausordnung.
Diese Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil des Mietvertrages und wird mit Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert.
1. Ankunft
Vor Ankunft des Lagers sollte sich die Lagerleitung mit der Hallenverwaltung in Verbindung setzen, um die Schlüsselübergabe, Hallenübergabe und das Ablesen der Zählerstände zu organisieren. (Hallenwart siehe Vertrag)
2. Ruhezeiten
Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr. Die Lagerleitung ist für die Einhaltung der Nachtruhe verantwortlich. Lärmintensive Außenveranstaltungen sind innerhalb der Nachtruhe an der Schützenhalle untersagt. Veranstaltungen innerhalb der Schützenhalle sind während der Nachtruhe so zu gestalten, dass Nachbarn nicht belästigt werden (Zimmerlautstärke). Gleiches gilt für die Mittagszeit (12.30 Uhr bis 14.30 Uhr).
3. Umweltverhalten
Die Gäste werden gebeten, Abfall zu vermeiden, Energie und Wasser zu sparen. Der anfallende Müll sollte entsprechend getrennt werden. Sollten alle Container voll sein, reicht eine kurze Info an die genannte Telefonnummer. Gelbe Säcke werden entsprechend kostenlos zur Verfügung gestellt und entsorgt!
4. Allgemeine Verhaltensregeln
Bei Regen, Sturm und Schneetreiben sind die Fenster rechtzeitig zu schließen. Für widrigenfalls etwa verursachten Fensterglasbruch sowie für Wasserschäden und sonstige Folgeschäden haften die Benutzer der Räume. Geöffnete Fenster sind zu sichern. Für den Verschluss der Außen- und Raumtüren sowie für das sichere Aufbewahren von Wertgegenständen ist die Lagerleitung verantwortlich, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung, der Heizung und das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume. Das gewaltsame Öffnen von Türen und Fenstern ist verboten. Im Bedarfsfall ist die Hallenverwaltung um Öffnung zu ersuchen. Festgestellte Schäden und Mängel sowie Unregelmäßigkeiten oder besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Hallenverwaltung zu melden. Die Benutzung von Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Rollern u.ä. in den Hallenräumen ist unzulässig. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden. Hallenwände, Vorhänge, Türen oder andere Flächen in der Halle dürfen nicht beklebt oder verschmutzt werden, ebenso dürfen dort keine Nägel angebracht werden. Unbefestigte Wege an der Halle sind nicht zu betreten, es besteht Verletzungs- oder Lebensgefahr, da das angrenzende Gewässer Hochwasser führen kann. Private Nachbargrundstücke dürfen nicht betreten werden. Bitte die Möbel nur im Innenbereich der Halle nutzen. Die Klapp-Garnituren im Keller sind von der Nutzung ausgeschlossen. Nehmen Sie auf die Nachbarschaft Rücksicht und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Achten Sie auf die Natur. Abfall gehört dort nicht hin. Flussläufe sind nicht zu blockieren (Staudämme), Gemeinschaftseinrichtungen sind sauber wieder zu verlassen.
5. Hausrecht
Der Hausmeister, Hallenwart oder ein anderer Vertreter der Schützenbruderschaft übt das Hausrecht im Auftrage der Schützenbruderschaft aus. Der Lagerleitung obliegt die Aufsicht während der Durchführung des Lagers. Bei Verletzung der Hausordnung kann ein Beauftragter ein Hausverbot aussprechen. Dem Gast ist der Grund für das Hausverbot mitzuteilen.
6. Abreise
Vor Abreise des Lagers muss sich der Lagerleiter bzw. die Lagerleiterin mit der Hallenverwaltung in Verbindung setzen, um die Schlüsselübergabe und Hallenübergabe zu terminieren. Sämtliche ausgehändigte Schlüssel sind zurückzugeben, die Halle ist auf Schäden zu kontrollieren. Es ist ein Übergabeprotokoll zu erstellen und von den zur Besichtigung Beauftragten zu unterzeichnen. Die Halle bis zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt ordnungsgemäß zu übergeben.